ETF-Broker 2026: Was das PFOF-Verbot für dein Depot bedeutet
Der deutsche Brokermarkt hat im Sommer 2026 die Geschäftsgrundlage verloren, mit der Neobroker seit Jahren gewachsen sind. Seit dem 1. Juli 2026 dürfen Broker in der EU kein Geld mehr von Handelsplätzen dafür annehmen, dass sie Kundenaufträge dorthin leiten.
Payment for Order Flow, kurz PFOF, war die stille Einnahmequelle hinter der 1-Euro-Order und dem 0-Euro-Sparplan. Die Broker müssen ihre Finanzierungsmodelle umstellen — und das entscheidet mit, welches Depot 2026 für dich das richtige ist.
Wichtiger Hinweis vorab: Dieser Artikel ist Information und keine individuelle Anlageberatung. Wir testen selbst keine Broker und führen keine eigenen Messungen durch. Was hier an Konditionen steht, stammt aus öffentlich zugänglichen Vergleichsrechnern, Verbraucherschutz-Publikationen und Anbieterangaben — also aus fremden Erhebungen, die wir referieren. Konditionen sind genau das, was sich in dieser Marktphase schnell ändert.
Dieser Ratgeber für zinsos.de sortiert die Faktenlage aus Depot-Sicht: Kostenmechanik, Sparplan-Details, Steuern, Sicherheit, Depotwechsel. Welche ETFs du in dieses Depot legst und mit welcher Strategie, ist ein eigenes Thema — hier geht es ausschließlich um die Infrastruktur darunter.
Die Broker-Landschaft 2026: drei Typen, ein Markt
Die Unterschiede sind kleiner geworden
Der Abstand zwischen den Lagern schrumpft seit Jahren. Direktbanken haben eigene Neobroker-Tarife aufgelegt, umgekehrt bauen Neobroker Zinsprodukte, Debitkarten und Vorsorge-Bausteine an, um weniger vom reinen Handelsvolumen abzuhängen.
Was bleibt, sind strukturelle Unterschiede. Die Verbraucherzentrale hat den Kern im März 2026 benannt: Neobroker können eine günstige Alternative zu Direktbanken sein, besonders bei ETF-Sparplänen — das eingeschränkte Angebot an Handelsplätzen kann sich aber nachteilig auswirken.
Wer nur den monatlichen Sparplan auf einen Welt-ETF laufen lässt, merkt davon wenig. Wer Anleihen, Einzelwerte aus kleineren Märkten oder außerbörsliche Fonds handeln will, stößt schnell an Grenzen.
| Merkmal | Neobroker | Direktbank | Filialbank |
|---|---|---|---|
| Depotführung | meist 0 € | 0 € bis niedrig zweistellig pro Jahr | häufig entgeltpflichtig, teils volumenabhängig |
| Ordergebühr ETF-Kauf | pauschal niedrig, teils 0 € ab Mindestvolumen | Grundentgelt plus Provision, teils Aktionskonditionen | prozentual, deutlich höher |
| Sparplan-Ausführung | überwiegend 0 € | je nach ETF 0 € oder prozentual | meist prozentual |
| Handelsplätze | ein bis zwei, oft ein Partner-Handelsplatz | alle deutschen Börsen, außerbörslich, teils Auslandsbörsen | breit, dafür teuer |
| Beratung | keine, reines Execution-only | keine individuelle Beratung, nur Informationsangebote | persönliche Beratung, provisionsgetrieben |
| Was der Typ nicht kann | keine Auswahl beim Ausführungsplatz, dünner Support, schmaleres Produktuniversum | selten die absolut niedrigsten Ordergebühren, Konditionen oft an Aktionszeiträume gekoppelt | keine wettbewerbsfähigen Kosten für reine Selbstentscheider:innen |
Das PFOF-Verbot: was seit dem 1. Juli 2026 gilt
Welche Einnahmequelle weggefallen ist
Bis Juni 2026 durften Broker Zuwendungen von Handelsplätzen entgegennehmen, wenn sie Orders dorthin routeten. Die EU hat das untersagt. Damit fehlt ein Erlösbaustein, der die Nullpreise mitgetragen hat.
Womit die Broker das kompensieren
Ein drastischer Kostensprung für Anleger:innen folgt daraus nicht zwingend. Realistisch sind vier Hebel: Zinsmargen auf Guthaben, kostenpflichtige Premium-Tarife mit Monatsgebühr, Ordergebühren mit Mindestbetrag oder Volumenschwellen sowie Zusatzprodukte wie Karten, Kredite und Vorsorgeverträge.
Für dich heißt das konkret: Der 0-Euro-Sparplan ist keine Naturkonstante. Er ist eine Kalkulation, und Kalkulationen werden angepasst.
Was du daraus für die Broker-Wahl ableitest
Wähle 2026 nicht das Depot mit dem niedrigsten Preis von heute, sondern das mit dem robustesten Geschäftsmodell.
Ein Anbieter, dessen Sparplan-Konditionen an einem einzelnen Aktionsmodell hängen, kann sie kurzfristig ändern — Preis- und Leistungsverzeichnisse lassen sich mit den üblichen Ankündigungsfristen anpassen. Prüfe deshalb vor der Eröffnung, ob die Nullkondition dauerhaft im Preisverzeichnis steht oder als befristete Aktion gekennzeichnet ist.
Kosten im Detail: worauf es beim Depot wirklich ankommt
Kostenlose Sparpläne: Versprechen mit Haltbarkeitsdatum
„Über 2.800 kostenlose ETF-Sparpläne“ oder „über 7.500 kostenlose Sparpläne“ sind beeindruckende Zahlen, sagen über deinen Fall aber wenig.
Entscheidend ist eine einzige Frage: Ist der ETF, den du besparen willst, kostenfrei besparbar — und bleibt er es?
Viele Nullkonditionen beruhen auf Vertriebsvereinbarungen zwischen Broker und Fondsgesellschaft. Fällt die Vereinbarung weg, wandert der ETF in die entgeltpflichtige Kategorie, ohne dass sich am Produkt selbst irgendetwas ändert.
Versteckte Kosten, die im Vergleichsrechner nicht auftauchen
- Fremdkostenpauschale: ein fixer Betrag pro Ausführung, der neben der eigentlichen Provision anfällt und Kleinsparpläne überproportional belastet.
- Handelsplatzentgelt: wird bei manchen Anbietern separat berechnet, bei Neobrokern häufig in den Pauschalpreis eingerechnet.
- Spread: Die Differenz zwischen An- und Verkaufskurs ist der am stärksten unterschätzte Kostenblock. Sie ist außerhalb der regulären Börsenzeiten und bei dünn gehandelten ETFs deutlich größer. Wer den Sparplan-Termin frei wählen kann, legt ihn in die Kernhandelszeit der europäischen Börsen.
- Währungsumrechnung: relevant bei ETFs, die nicht in Euro notieren, und bei Auslandsdividenden. Die Umrechnungsmarge steht selten im Preisverzeichnis, sondern in den Sonderbedingungen.
- TER des ETF selbst: läuft unabhängig vom Broker, wird aber täglich aus dem Fondsvermögen entnommen — bei langen Haltedauern der größere Hebel als jede Ordergebühr.
ETF-Sparplan einrichten: die Stellschrauben, die niemand vergleicht
Mindestrate, Intervall, Ausführungstermin
Die Mindestraten reichen je nach Anbieter von einem Euro bis in den zweistelligen Bereich. Wichtiger als die absolute Höhe ist die Zahl der wählbaren Termine im Monat.
Zwei oder vier Ausführungstage geben dir Spielraum, den Sparplan auf deinen Gehaltseingang zu legen — das verhindert Rücklastschriften und deren Entgelte.
Ein einziger fixer Monatstermin ist unpraktisch, aber kein Renditenachteil: Dass eine bestimmte Kalenderwoche systematisch bessere Einstiegskurse liefert, ist ein Mythos ohne belastbare Grundlage.
Bruchstücke und Wiederanlage
Bruchstückhandel ist bei ETF-Sparplänen Standard geworden und praktisch unverzichtbar; ohne ihn müsstest du deine Rate an den Anteilspreis anpassen.
Getrennt davon zu prüfen ist die automatische Wiederanlage von Ausschüttungen. Bei ausschüttenden ETFs landet die Ausschüttung sonst als Bargeld im Verrechnungskonto und arbeitet nicht weiter. Manche Broker legen automatisch wieder an, manche erst ab einem Mindestbetrag, manche gar nicht. Bei thesaurierenden ETFs erledigt das der Fonds selbst — dafür fällt dort die Vorabpauschale an.
Wie groß das sparplanfähige Universum wirklich ist
Die genannten Universumsgrößen umfassen ETFs, Fonds und teils Aktien in einer Zahl. Für eine Standardstrategie mit einem oder zwei breit streuenden Welt-ETFs reicht jedes dieser Angebote.
Relevant wird die Größe erst bei Spezialbausteinen: Small Caps, Anleihen-ETFs bestimmter Laufzeitbänder, spezifische Nachhaltigkeitsfilter. Prüfe dann vor der Depoteröffnung mit der konkreten ISIN, ob dein Wunsch-ETF sparplanfähig ist. Diese Prüfung dauert zwei Minuten und ersetzt jeden pauschalen Vergleich.
Steuern, Sicherheit und Service
Deutsche Steuereinfachheit gegen ausländische Broker
Broker mit deutscher Steuerpflicht behalten Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer automatisch ein und führen sie ab. Du kannst einen Freistellungsauftrag bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags erteilen; für thesaurierende Fonds greift die Vorabpauschale nach dem Investmentsteuergesetz, deren Höhe vom jährlich festgelegten Basiszins abhängt. Für Aktien-ETFs mindert die Teilfreistellung die Bemessungsgrundlage.
Bei Brokern ohne deutsche Steuerabführung liegt die Deklaration vollständig bei dir, inklusive Anlage KAP und Umrechnung von Fremdwährungserträgen. Das ist machbar, kostet aber Zeit und im Zweifel Steuerberatungshonorar.
Sondervermögen und Einlagensicherung — der wichtigste Unterschied
Zwei Dinge werden regelmäßig verwechselt.
Deine ETF-Anteile sind Sondervermögen — sie gehören dir, nicht dem Broker, und fallen bei dessen Insolvenz nicht in die Insolvenzmasse. Sie sind deshalb auch nicht Gegenstand der Einlagensicherung; sie brauchen sie schlicht nicht.
Dein Bargeld auf dem Verrechnungskonto dagegen ist eine Einlage und fällt unter die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Kunde und Institut.
Bei Neobrokern liegt dieses Geld je nach Modell bei Partnerbanken — dann zählt deren Sicherungssystem, und mehrere Konten bei derselben Partnerbank teilen sich einen Sicherungstopf.
Achte außerdem auf den regulatorischen Sitz: Ein Anbieter mit deutscher Vollbanklizenz unterliegt der BaFin-Aufsicht; ein EU-Anbieter mit Passporting wird primär im Heimatland beaufsichtigt. Beides ist legal, im Beschwerdefall aber unterschiedlich mühsam.
Service — der wunde Punkt
Über Serviceprobleme bei Neobrokern wurde 2026 wiederholt berichtet; die BaFin hatte bereits im August 2025 gefordert, dass Broker für ihre Kundschaft erreichbar bleiben.
Wenn dein Depot ein reiner Sparplan ist, den du zweimal im Jahr anschaust, ist Support nachrangig. Wenn du sechsstellige Summen bewegst, eine Erbschaftsübertragung brauchst oder eine falsch abgerechnete Kapitalertragsteuer korrigieren musst, wird Erreichbarkeit zum Hauptkriterium.
Unseriöse Plattformen erkennen
Parallel zum regulierten Markt existiert eine Betrugsindustrie. Verbraucherschutzstellen warnten 2026 wiederholt vor Cybertrading-Betrug, unter anderem mit gefälschten Politiker-Videos als Köder.
Die Prüfroutine ist immer dieselbe: Steht der Anbieter in der BaFin-Unternehmensdatenbank? Gibt es eine ladungsfähige Anschrift? Rät dir jemand am Telefon aktiv zu einer Einzahlung? Reguläre Broker rufen dich nicht an, um dir Renditechancen zu erklären.
Depotwechsel: so überträgst du ein bestehendes Depot
Kostenlos, aber nicht schnell
Der Übertrag von Wertpapieren auf ein anderes Depot ist in Deutschland für dich entgeltfrei; Banken dürfen dafür kein Entgelt verlangen. Den Antrag stellst du beim aufnehmenden Institut, das den Rest übernimmt. Rechne mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit.
Zwei Punkte sichern dich ab:
Erstens gehen die Anschaffungsdaten und -kurse mit über, wenn der Übertrag mit Gläubigeridentität erfolgt, Depot A und Depot B also auf denselben Namen laufen. Ohne diese Daten unterstellt das aufnehmende Institut eine Ersatzbemessungsgrundlage von 30 Prozent des Verkaufserlöses als Gewinn — zu viel gezahlte Steuer bekommst du erst über die Steuererklärung zurück.
Zweitens ist ein Übertrag ohne Gläubigerwechsel kein Verkauf und löst keine Besteuerung aus. Ein Depotwechsel per Verkauf und Neukauf dagegen realisiert Gewinne und kostet den Spread zweimal.
Wechselprämien
Prämien für den Depotübertrag sind ein Marketinginstrument, das mit dem Wegfall der PFOF-Erlöse eher zunehmen dürfte. Vor der Annahme prüfst du drei Dinge: Mindesthaltedauer, Mindest-Depotwert und steuerliche Behandlung.
Bargeldprämien behandelt die Finanzverwaltung je nach Ausgestaltung als Kapitalertrag oder als sonstige Einkünfte — der Broker weist das in der Steuerbescheinigung aus, du musst es aber gegenlesen.
Eine Prämie im niedrigen dreistelligen Bereich rechtfertigt keinen Wechsel zu einem Anbieter mit schlechteren Dauerkonditionen. Nach wenigen Jahren hat die laufende Gebührendifferenz die Prämie aufgezehrt.
Welcher Broker für welchen Anlegertyp?
Einsteiger:innen mit kleiner Rate
Wenn du mit 25 bis 100 Euro im Monat startest, zählen eine niedrige Mindestrate, ein kostenfreier Sparplan auf einen breiten Welt-ETF und eine App, die dich nicht zu Einzeltrades verleitet. Neobroker und die Neobroker-Tarife der Direktbanken passen hier gleichermaßen.
Vielsparer:innen mit mehreren Positionen
Bei fünf oder mehr parallelen Sparplänen entscheidet die Fixkostenkomponente pro Ausführung. Prüfe, ob die Nullkondition für alle deine Positionen gilt und ob der Anbieter mehrere Ausführungstermine anbietet, damit du nicht dein gesamtes Monatsvolumen auf einen einzigen Kurs bündelst.
Vermögensaufbau mit größeren Summen
Ab dem mittleren fünfstelligen Bereich verschieben sich die Prioritäten: Erreichbarkeit im Problemfall, Auswahl an Handelsplätzen für Einmalanlagen, saubere Steuerreports, Übertragbarkeit im Erbfall.
Hier ist eine Direktbank mit Vollbanklizenz und funktionierendem Service oft die tragfähigere Wahl als der Anbieter mit der niedrigsten Order-Pauschale.
Häufige Fehler vermeiden
| Fehler | Warum er dich trifft |
|---|---|
| Depot nach der aktuellen Aktionskondition wählen | Aktionen laufen aus, das Depot bleibt – nach dem PFOF-Ende ist die Wahrscheinlichkeit von Anpassungen erhöht |
| Nur auf die Ordergebühr schauen | Spread, Fremdkostenpauschale und Währungsmarge summieren sich bei kleinen Raten schnell darüber hinaus |
| Sparplan-Universum nach Gesamtzahl beurteilen | 7.500 Sparpläne nützen nichts, wenn deine ISIN nicht dabei ist |
| Sondervermögen und Einlagensicherung verwechseln | Führt zu falschen Annahmen in beide Richtungen: unnötige Sorge um ETF-Anteile, zu wenig Aufmerksamkeit für hohe Cash-Bestände |
| Depot per Verkauf und Neukauf wechseln | Realisiert Gewinne, löst Steuer aus und kostet doppelten Spread – der Übertrag wäre entgeltfrei und steuerneutral |
| Freistellungsauftrag nur bei einem Broker erteilen | Bei mehreren Depots verfällt ungenutzter Pauschbetrag faktisch bis zur Steuererklärung |
| Sparplan-Ausführung ohne Deckung terminieren | Rücklastschrift, Entgelt, ausgefallene Ausführung – Termin auf zwei bis drei Tage nach Gehaltseingang legen |
| Auf Anrufe mit Renditeversprechen eingehen | Genau dieses Muster beschreiben die Betrugswarnungen – regulierte Broker akquirieren so nicht |
| Das Verrechnungskonto als Tagesgeldersatz nutzen | Ab größeren Beträgen wird die Einlagensicherung des jeweiligen Instituts relevant |
| Wechselprämien ohne Gegenrechnung annehmen | Die laufende Gebührendifferenz zehrt sie nach wenigen Jahren auf |
Praktische Handlungsempfehlungen August 2026
- Zuerst die ISIN prüfen, dann den Broker wählen. Nimm die ein oder zwei ETFs, die du wirklich besparen willst, und schau in der Sparplan-Suche des Anbieters nach, ob sie dort entgeltfrei laufen.
- Preis- und Leistungsverzeichnis lesen, nicht die Landingpage. Nur dort steht, ob eine Nullkondition dauerhaft gilt. Speichere dir den Stand als PDF, dann erkennst du spätere Änderungen.
- Rechne mit deiner echten Rate. Bei 50 Euro im Monat entscheidet eine Fremdkostenpauschale von einem Euro über zwei Prozent deiner Einzahlung; bei 500 Euro ist derselbe Betrag vernachlässigbar.
- Ausführungstermin nach dem Gehaltseingang setzen — zwei bis drei Werktage Puffer.
- Freistellungsauftrag auf alle Depots verteilen und die Aufteilung jährlich anpassen.
- Verrechnungskonto nicht als Tagesgeldersatz nutzen.
- Vor der Eröffnung die BaFin-Unternehmensdatenbank aufrufen. Zwei Minuten Recherche schließen die gesamte Kategorie unseriöser Plattformen aus.
- Depotwechsel als Übertrag beantragen, nie als Verkauf. Antrag beim aufnehmenden Institut, auf Gläubigeridentität und Mitübertragung der Anschaffungsdaten achten.
- Konditionsänderungen aktiv beobachten. In der Umstellungsphase nach dem PFOF-Verbot kommen Änderungsmitteilungen per Postbox — lies sie, statt sie wegzuklicken.
- Bei größeren Vorhaben unabhängigen Rat einholen. Honorar-Anlageberater:innen und die Verbraucherzentralen beraten ohne Produktprovision; ein Broker-Vergleich im Netz ersetzt das nicht.
Fazit
Der wichtigste Satz dieses Jahres für Depotinhaber:innen lautet: Der 0-Euro-Sparplan ist keine Naturkonstante. Mit dem PFOF-Verbot ist eine Finanzierungssäule weggefallen, und die Anbieter suchen gerade neue — über Zinsmargen, Premium-Tarife oder Volumenschwellen.
Daraus folgt eine andere Auswahllogik als noch vor einem Jahr: nicht das Depot mit dem niedrigsten Preis von heute, sondern das mit dem robustesten Modell. Ob eine Nullkondition dauerhaft im Preisverzeichnis steht oder als befristete Aktion geführt wird, ist die entscheidende Zeile.
Und die nützlichste Einzelmaßnahme kostet zwei Minuten: die konkrete ISIN deines Wunsch-ETF in der Sparplan-Suche des Anbieters prüfen. Jede Gesamtzahl im Werbetext ist dagegen wertlos.
Quellen und weiterführende Informationen
- Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de) — Einordnung von Neobrokern, Kosten und Risiken, März 2026.
- Finanztip (finanztip.de) und Finanzfluss (finanzfluss.de) — Depot-Vergleiche mit Konditionsübersichten, Stand August 2026.
- justETF (justetf.com) — ETF-Sparplan-Vergleich mit Angaben zu Sparplan-Universen und Mindestraten.
- Handelsblatt (handelsblatt.com) und Börse Online (boerse-online.de) — redaktionelle Broker-Vergleiche 2026.
- Stiftung Warentest (test.de) — Untersuchungen zu Depots, Neobroker-Service und Warnungen vor Cybertrading-Betrug.
- BaFin (bafin.de) — Unternehmensdatenbank, Aufsichtsmitteilungen und Warnmeldungen.
- Gesetze im Internet (gesetze-im-internet.de) und EUR-Lex (eur-lex.europa.eu) — WpHG, KWG, § 20 EStG, Investmentsteuergesetz sowie die einschlägigen EU-Rechtsakte zum Wertpapierhandel.
Haftungsausschluss
Keine Anlageberatung: Dieser Artikel auf zinsos.de dient der allgemeinen Information und journalistischen Einordnung; er stellt ausdrücklich keine individuelle Anlageberatung dar und ersetzt keine solche. Welche Depotstruktur, welche Sparplanrate und welche Fondsauswahl zu dir passen, hängt von deiner persönlichen Vermögenssituation, deinem Anlagehorizont, deiner Risikotragfähigkeit und deinen steuerlichen Verhältnissen ab, die wir weder kennen noch prüfen können. Wir testen keine Broker selbst; die Angaben stammen aus fremden Erhebungen und Anbieterangaben. Wenn du ein konkretes Vorhaben umsetzen willst — einen größeren Einmalbetrag anlegen, ein Depot übertragen, eine Altersvorsorgestrategie aufbauen —, wende dich an eine unabhängige Honorar-Anlageberatung, an die Verbraucherzentrale oder für steuerliche Fragen an eine Steuerberatung; diese Stellen dürfen deine persönliche Situation prüfen und haften für ihre Empfehlung.
Risiken und Konditionen: Kursverluste bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals sind bei Wertpapieranlagen möglich; auch breit gestreute ETFs schützen nicht vor zwischenzeitlichen Rückgängen. Wertentwicklungen aus der Vergangenheit, Rückrechnungen und historische Renditereihen erlauben keinen verlässlichen Rückschluss auf künftige Ergebnisse. Sämtliche Angaben zu Ordergebühren, Sparplankonditionen, Depotmodellen und Aktionsangeboten beziehen sich auf den Recherchestand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung; Broker ändern ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse laufend, streichen kostenlose Sparpläne oder passen ihr Handelsplatzangebot an. Lies die für dich maßgeblichen Konditionen immer direkt beim Anbieter im aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis nach.
Regulatorischer Rahmen: Das Wertpapierhandelsgesetz bestimmt die Wohlverhaltens-, Informations- und Dokumentationspflichten der Broker; das Kreditwesengesetz regelt Erlaubnispflicht und Beaufsichtigung der Institute, sodass du bei jedem Anbieter prüfen kannst, ob eine BaFin-Erlaubnis vorliegt und wie die Einlagensicherung für dein Verrechnungskonto ausgestaltet ist. Steuerlich ordnet § 20 EStG Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne der Abgeltungsteuer zu; das Investmentsteuergesetz regelt die Fondsbesteuerung mit Vorabpauschale und Teilfreistellung und erklärt, warum thesaurierende und ausschüttende ETFs steuerlich unterschiedlich wirken. Auf EU-Ebene prägen die Finanzmarktrichtlinie MiFID II Zielmarktbestimmung, Kostentransparenz und die Regeln zu Zuwendungen — hierher gehört auch das seit dem 1. Juli 2026 geltende PFOF-Verbot —, während die PRIIPs-Verordnung Anbieter verpackter Anlageprodukte zum Basisinformationsblatt verpflichtet, das dir Risikoindikator, Kostenquote und Szenarien standardisiert zeigt.
Verbraucherrechte und Affiliate: § 312g BGB regelt das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und ist für die Online-Depoteröffnung relevant, wobei Finanzdienstleistungen, deren Preis von Marktschwankungen abhängt, in wesentlichen Teilen ausgenommen sind; seit dem 19. Juni 2026 gilt für widerrufbare Verträge die elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB. § 312k BGB verpflichtet Anbieter zur leicht auffindbaren Kündigungsschaltfläche. Wir arbeiten mit Partnerprogrammen zusammen: Klickst du auf einen gekennzeichneten Link und eröffnest ein Depot, erhalten wir eine Provision, die deine Konditionen nicht verändert; die Auswahl und Bewertung erfolgt davon unabhängig nach redaktionellen Kriterien — diesen wirtschaftlichen Zusammenhang solltest du bei der Lektüre trotzdem mitdenken. Alle genannten Markennamen sind eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Inhaber.
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